Altstraßen

Entstehungsbedingungen von Altstraßen

Große Teile der Altstraßen waren unbefestigte Naturwege, deren Verlauf sich nach der Geologie und der Topografie der Landschaften richtete, die zwischen wichtigen Quell- und Zielgebieten des Verkehrs zu durchqueren waren. Die Talböden waren im frühen Mittelalter Europas zumeist sumpfig. Die unbedeichten Flüsse traten oft über die Ufer und änderten dabei nicht selten ihren Lauf. Flussparallele Wege an Talhängen hätten aufwändige Terrassierungen erfordert. Furten waren Gefahrenstellen, Fähren, sofern überhaupt vorhanden, nicht verlässlich. Brücken waren ein seltener Luxus und konnten durch Naturereignisse oder Gewaltakte zerstört werden.

Zu den befestigten Ausnahmen gehören Knüppeldämme durch Moore (die gab es seit der Erfindung des Wagenrades) und der eine oder andere Hochgebirgspass.

Kaufmannszug2
Im
Hochmittelalter wurden entlang der Handelsstraßen neue Städte gegründet, oft im Schutz einer Burg oder in der Nähe eines Klosters. In den mittelalterlichen Feudalreichen standen die Reisenden auf königlichen und anderen Hauptstraßen unter dem Land- oder Königsfrieden. Der Grundherr, zumeist Inhaber eines Lehens, hatte für die Sicherheit der Reisenden auf dieser Straße zu sorgen. Daraus entwickelte sich im Mittelalter das Geleitwesen. Es gab aber auch Bestimmungen, die die Einkünfte der Feudalherren erhöhten und gleichzeitig ihr Interesse am Unterhalt der Wege minderten. So fiel die Fracht eines Wagens an den Grundherrn, wenn eine Achse den Boden berührte.[2] Altstraßen befanden sich nach der ersten Rodungsperiode (während der Karolinger) auch zunehmend im Tal, da sich durch Bevölkerungswachstum die Siedlungsdichte in den Tälern erhöhte. Dadurch gab es immer öfter direkte Verbindungen von Ort zu Ort. Höhenwege bekamen die Bedeutung von Schleichwegen, um Zollstellen oder stark befestigte Orte zu umgehen. Sie entwickelten sich durch ihre Lage auf Gebirgszügen (natürliche Grenzen) oft auch zu Grenzwegen (siehe Rennsteig).

 Verkehrswege im Mittelalter

Via Regia (lat., dt. Königliche Straße bzw. Königlicher Weg) „war ursprünglich ein Rechtszustand im mittelalterlichen Straßenwesen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren es Handelswege, die unter dem Schutz der königlichen Zentralgewalt standen“.
Via Imperii
bedeutet Reichsstraße („die Straße, die vom Reiche kommt“).
Sie ist eine der bekanntesten alten Fernhandelsstraßen und verlief in Nord-Süd-Richtung von Stettin nach Rom. Eventuell ging sie sogar schon von Danzig oder Königsberg aus.

Via_Imperii_und_Via_Regia

Quellenangaben:
Bild und Text: WIKIPEDIA
Kaufmannszug: IHK-Nürnberg
Headerbild: https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de